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Wissenswertes rund um den Führerschein...

1.) Kriterien für die Auswahl der Fahrschule
2.) Für die Motorradausbildung solltet ihr außerdem noch beachten
3.) 16 Jahre - welcher Führerschein?
4.) Die Kosten für die Führerscheinausbildung in der Fahrschule setzen sich zusammen aus
5.) Zu den Kosten für die Fahrschule kommen noch Gebühren für
6.) Führerscheinantrag
7.) Termine und Fristen
8.) Lebensrettende Sofortmaßnahmen
9.) Sehtest


1.)  Kriterien für die Auswahl der Fahrschule
Wo haben Freunde, Bekannte, Mitschüler den Schein gemacht und waren sie dort zufrieden?
Werdet ihr im Büro freundlich, unverbindlich und kompetent beraten?
Liegt die Fahrschule günstig (Schule, Wohnung, Arbeitsplatz, ...)?
Passen die Unterrichtszeiten und bekommt ihr Fahrstunden zum Wunschtermin (z.B. auch am Samstag)?
Gibt es die Möglichkeit, vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages an einem Theorieunterricht teilzunehmen?
Dort könnt ihr den Fahrlehrer kennen lernen und euch mit den anderen Fahrschülern unterhalten.

2.)  Für die Motorradausbildung solltet ihr außerdem noch beachten
Ist der Fahrlehrer aktiver Motorradfahrer und begleitet er euch bei den Sonderfahrten mit seinem eigenen Motorrad?
Stehen unterschiedliche Fahrschulmotorräder zur Auswahl bzw. passt das angebotene Motorrad (Sitzhöhe, Gewicht, Sitzposition)?
Stellt die Fahrschule Helm, Schutzkleidung etc. zur Verfügung und in welchem Zustand sind diese?
Wird mit einer Funk-Gegensprechanlage geschult?
Dann könnt ihr nämlich den Fahrlehrer fragen, wenn ihr etwas nicht verstanden habt oder wissen wollt.

3.)  16 Jahre - welcher Führerschein?
Klasse M
- Kleinkraftrad 50 ccm, 45 km/h
- 14 Lektionen Theorieunterricht (12 Grundstoff + 2 speziell für Motorrad)
- keine Sonderfahrten
- Ausbildung auf Automatik (jedoch keine Beschränkung im Führerschein)
- keine Probezeit (die beginnt dann erst mit dem Erwerb des Autoführerscheins)
- beim späteren Erwerb des Motorrad-führerscheins (Klasse A) 12 Sonderfahrten
- nur Versicherungskennzeichen ohne Anrechnung der schadensfreien Jahre

Klasse A1
- Leichtkraftrad 125 ccm, 11 kW (15 PS), bis zum 18. Geburtstag gedrosselt auf 80 km/h
- 16 Lektionen Theorieunterricht (12 Grundstoff + 4 speziell für Motorrad)
- 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
- Ausbildung mit Schaltung
- 2 Jahre Probezeit (wird auf die Probezeit des Autoführerscheins angerechnet)
- beim späteren Erwerb des Motorrad-führerscheins (Klasse A) nur 6 Sonderfahrten
- Aufbau von Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung

4.)  Die Kosten für die Führerscheinausbildung in der Fahrschule setzen sich zusammen aus:
- Grundgebühr (darin sind auch die Theorieunterrichte enthalten)
- evtl. Lehrmaterial (Fragebögen, Buch)
- Sonderfahrten (Anzahl gesetzlich vorgeschrieben)
- "normale" Fahrstunden (die Anzahl hängt von eurem Talent und Fleiss ab)
- Theorieprüfung
- praktische Prüfung
Der Preis sollte nie das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl der Fahrschule sein, denn
niemand kann euch vorher sagen, was der Führerschein am Ende wirklich kosten wird.
Und oft kommt ihr bei einer teuren Fahrschule, die eine gute und intensive Ausbildung bietet, billiger weg als bei einer Fahrschule mit niedrigen Preisen, bei der sich der Fahrlehrer von euch spazieren fahren lässt oder bei der ihr schlecht vorbereitet die Prüfung nicht besteht.

5.)  Zu den Kosten für die Fahrschule kommen noch Gebühren für:
- Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle
- Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Sehtest
- TÜV-Gebühr für theoretische und praktische Prüfung

6.)  Führerscheinantrag
Zuständig dafür ist das Landeseinwohneramt des Hauptwohnsitzes.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Pass
- 1 Passfoto
- Sehtest
- ggf. Kursbescheinigung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- ggf. vorhandener Führerschein
- ggf. Karteikartenabschrift der Behörde, die den vorhandenen Führerschein ausgestellt hat

Gebühr: ca. 45,- Euro
Bearbeitungsdauer: 6 - 8 Wochen (erst danach kann Prüfung gemacht werden!)

Informationen über die Adressen und Öffnungszeiten der Führerscheinstellen in Berlin und Umgebung gibt es bei der Anmeldung in der Fahrschule.

7.)  Termine und Fristen
Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters:
   Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters:
   Theorieprüfung
Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters:
   Praktische Prüfung
Frühestens am Geburtstag:
   Führerschein abholen

Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein. Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein. Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.

Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
Wartezeit nach der 4. und 5. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
Wartezeit nach der 6. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate

8.)  Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Dies ist nur für den Erwerb des ersten Führerschein erforderlich. Jedoch können wir die Wiederholung trotzdem wärmstens empfehlen! Dieser Kurs wird von allen Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, Malteser, ASB, ...) angeboten. Wir empfehlen euch mit einem/-r Freund/-in hinzugehen, da teilweise gemeinsame Übungen durchgeführt werden, bei denen es angenehmer ist, diese mit einer vertrauten Person durchzuführen. Der Schein verliert seine Gültigkeit erst nach zwei Jahren.

Dauer: 8 Unterrichtsstunden
Preis:  ca. 20,- Euro

Informationen über Anbieter und Termine bekommt ihr in der Fahrschule!

9.)  Sehtest
Der Sehtest kann bei jedem Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden. Er darf bei Abgabe des Führerscheinantrags nicht älter als einen Monat sein.

Preis: ca. 10,- Euro