| 1.) |
Klasse B |
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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die
zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre)
Einschluss der Klassen L und M
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| 2.) |
Klasse BE |
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Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als
Kombination nicht unter Klasse B fallen.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
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| 3.) |
Klasse A unbeschränkt |
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Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 25 Jahre
Einschluss der Klassen A1 und M
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| 4.) |
Klasse A beschränkt |
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Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als
25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als
0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss der Klassen A1 und M
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| 5.) |
Klasse A1 |
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Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm jedoch nicht mehr als 125 ccm,
einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige (unbegrenzt ab 18 Jahre).
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss der Klasse M
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| 6.) |
Klasse M |
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Kleinkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h (bzw. 50 km/h wenn vor dem 01.01.2002 in Verkehr gebracht).
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