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Intensivkurse |
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Informationen
Wollen Sie die Führerscheinausbildung in kurzer Zeit hinter sich bringen?
Dann empfiehlt es sich, Zeit und Ausdauer mitzubringen. Sie sollten keine
anderen terminlichen Verpflichtungen haben, damit Sie in der Lage sind, so
oft sie können zu lernen und zu üben.
Wir stellen Ihnen zwar die Mittel zur Verfügung, doch das nötige Engagement sollte von Ihnen kommen.
Sie können auch bei einem anderen Fahrschüler mitfahren, denn auch aus den Fehlern
anderer kann man lernen. Die Fahrstundentermine können von der Fahrschule kurzfristig
festgelegt bzw. geändert werden.
Auch wenn wir uns nach Kräften bemühen, Ihnen zum Führerschein zu verhelfen und manchmal
sogar Unmögliches möglich machen, kann Ihnen niemand garantieren, dass Sie den Führerschein
am Ende des Intensivkurses wirklich haben. Wenn Sie sich beim Fahren lernen schwer tun ist
es besser, die Ausbildung zu verlängern als mit einer aussichtslosen Prüfung eine Menge Geld
zu verschwenden. Mehr dazu finden Sie unter "Was ist wenn ...".
Anmeldung
Sie sollten sich mindestens acht Wochen vor Kursbeginn anmelden damit genügend Zeit für die
Bearbeitung des Führerscheinantrags durch die zuständige Behörde ist, denn erst danach dürfen Sie die
theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Was ist wenn ...
... der Prüfauftrag nicht rechtzeitig vorliegt?
Für die rechtzeitige Beantragung des Führerscheins ist allein der Fahrschüler verantwortlich.
Wenn der Prüfauftrag eine Woche vor dem Prüfungstermin noch nicht beim TÜV vorliegt kann der Fahrschüler
nicht zur Prüfung gemeldet werden. Der Ablauf des Intensivkurses wird davon nicht beeinflusst.
Sobald der Prüfauftrag beim TÜV eingegangen ist wird von Fahrschule und Fahrschüler gemeinsam ein
Prüfungstermin festgelegt.
... ich nicht fit genug für die Prüfung bin?
Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Fahrlehrer den Fahrschüler erst dann zur Prüfung vorstellen
darf, wenn dieser die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Wenn diese am Ende des
Intensivkurses noch nicht der Fall ist, wird die Ausbildung über den ursprünglich geplanten Prüfungstermin
hinaus fortgesetzt und ein späterer Prüfungstermin festgelegt. Dem Fahrschüler entstehen dadurch
außer für die erforderlichen zusätzlichen Fahrstunden keine weiteren Kosten.
... ich die Theorieprüfung nicht bestehe?
In diesem Fall darf man nicht zur praktischen Prüfung antreten, die Gebühren müssen jedoch trotzdem bezahlt
werden. Eine Wiederholung der Theorieprüfung ist frühestens nach zwei Wochen möglich.
... ich die praktische Prüfung nicht bestehe?
Auch hier ist eine Wiederholungsprüfung frühestens nach zwei Wochen möglich. Außerdem müssen während dieser
Zeit mindestens fünf Fahrstunden á 45 Minuten absolviert werden. Die Termine hierfür und der neue Prüfungstermin
werden nach Absprache zwischen Fahrschule und Fahrschüler vereinbart.
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